Erwerbsunfähigkeitsrente

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Die Erwerbsunfähgikeitsversicherung

Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie sich und Ihre Familie finanziell absichern für den Fall, dass Sie während des aktiven Berufslebens erwerbsunfähig (invalid) werden sollten.

Versichert ist die Erwerbsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls. Erwerbsunfähig ist jemand, der für immer oder mindestens für unabsehbare Zeit weder mit der bisherigen, noch mit einer anderen zumutbaren Tätigkeit Einkommen erzielen kann.

Wann ist eine Erwerbsunfähigkeits versicherung sinnvoll?

Die Erwerbsunfähigkeit ist meistens die Folge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls. Die staatlichen und beruflichen Leistungen reichen meistens nicht aus um den gewohnten Lebensstandard fortzuführen. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann diese Einkommenslücke schliessen.

Wann zahlt die Erwerbsunfähigkeits versicherung?

Nachdem eine Unfall- oder Krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit festgestellt worden ist, tritt eine Wartefrist ein. Beim Abschluss der Police können Sie die Wartefrist selbst wählen. Damit können Sie Prämien sparen. Dies ist z.B. dann sinnvoll, wenn Sie durch Ihren Arbeitgeber Krankentaggeld versichert haben. Danach beginnt die Rentenzahlung bis zum Ablauf der Vertragsdauer.

Welches sind die versicherten Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit?

Nach Ablauf der Wartefrist erhalten Sie eine Rente. Diese wird meist vierteljährlich ausbezahlt bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer, meistens bis das Pensionsalter erreicht wurde. Die Höhe der Rente setzt sich aus der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Erwerbsunfähigkeit zusammen.

Wann zahlt die Erwerbsunfähigkeits versicherung nicht?

Wenn Sie erwerbsunfähig werden durch versuchten Selbstmord, unter Drogeneinfluss standen, Vorerkrankungen nicht angegeben haben. Wir zeigen Ihnen gerne auf was geachtet werden muss, damit Sie im Ereignisfall gut geschützt sind und Ihre vereinbarte Rentenzahlung erhalten.
Meine-Offerten.ch Erwerbsunfähigkeitsversicherung Bild 1

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Versichert ist die Erwerbsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls. Erwerbsunfähig ist jemand, der für immer oder mindestens für unabsehbare Zeit weder mit der bisherigen, noch mit einer anderen zumutbaren Tätigkeit Einkommen erzielen kann. 

Auch die Lebensversicherer kennen nach dem Invaliditätsgrad abgestufte Teilrenten. Der Invaliditätsgrad wird gleich berechnet wie bei den Sozialversicherungen. 

  • Bei erwerbstätigen Versicherten ist das Verhältnis zwischen dem erzielten Einkommen vor der Invalidität und dem danach noch erzielbaren Einkommen massgebend.
  • Bei nichterwerbstätigen Versicherten muss die Einbusse der Leistungsfähigkeit abgeschätzt werden.

Die nach dem Invaliditätsgrad abgestuften Teilrenten sind in den jeweils gültigen Allgemeinen Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherer festgelegt.

  • Verbreitet ist folgende Regelung:
  • Invaliditätsgrad bis 25% – Keine Rente
  • Invaliditätsgrad ab 25% – abgestufte Teilrente
  • Invaliditätsgrad ab 67% – Vollrente

Die Versicherungsleistung besteht in einer Rente, die nach einer vereinbarten Wartefrist das erste Mal ausbezahlt wird.

  • Die Wartefrist beginnt zu laufen, wenn die Erwerbsunfähigkeit festgestellt ist. Sie ist in der Regel zwischen 3 und 24 Monaten frei wählbar.
  • Die maximale Dauer der Rente wird durch die vereinbarte Vertragsdauer bestimmt. Diese wird in der Regel auf den Zeitpunkt der Pensionierung gelegt. Die Rente erlischt vorher, wenn der Versicherte wieder erwerbsfähig wird oder wenn er stirbt.
  • Üblich ist die vierteljährliche Auszahlung der Rente. Andere Zahlungstermine können vereinbart werden.

Mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann der möglicherweise ungenügende Schutz für den Ausfall des Erwerbseinkommens wegen Erwerbsunfähigkeit ausgebaut werden.

  • Für Selbstständigerwerbende ist sie ein wichtiges Instrument zur meist notwendigen Ergänzung der Grundversorgung durch die 1. Säule.
  • Arbeitnehmende ergänzen mit ihr die Invaliditätsleistungen der 1. und 2. Säule, wenn diese zusammen nicht genügen.
  • Nichterwerbstätige schliessen sie zur Kompensation invaliditätsbedingter Mehrauslagen ab (z. B. Betreuungskosten, Kosten für Arbeiten, die die erwerbsunfähige Person nun gegen Bezahlung erledigen lassen muss). Ausserdem wird die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oft auch als Zusatzversicherung zu einer anderen Lebensversicherung abgeschlossen. Wenn der Versicherungsnehmer der Lebensversicherung erwerbsunfähig wird, deckt diese Zusatzversicherung die Prämienzahlungen ab. Sie werden so für den Fall der Invalidität finanziell entlastet. Man nennt diese Zusatzversicherung
    « Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit ».
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