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Die Reiseversicherung gehört für die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung bei jedem Reiseantritt zum Standardrepertoir.
Die Vorteile einer Reiseversicherung
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Reiseannulierung
Versichert sind die Folgekosten des Nichtantritts und je nach Versicherer auch des vorzeitigen Abbruchs einer Reise oder eines Ferienaufenthalts.
Je nach Versicherer sind auch bestimmte Kosten eines verspäteten Reise-/ Ferienantritts und eines vorzeitigen Reise-/ Ferienabbruchs versichert. Solche Folgekosten sind der Ersatz der nicht bezogenen Leistungen und der anfallenden Mehrkosten für die direkte Nach- oder Rückreise.
Reiseschutz
Versichert werden hier eine ganze Reihe von Ereignissen, die während der Reise zu Mehrkosten führen können. Gleichzeitig beinhaltet der Reiseschutz aber auch Assistancedienstleistungen des Versicherers bei der Organisation und der Vermittlung von geeigneten Massnahmen (z. B. Organisation des Rücktransports bei Verletzungen usw.). Die versicherten Ereignisse und die damit verbundenen Leistungen sind je nach Versicherer unterschiedlich definiert.
Hier einige Beispiele typischer Szenarien bei denen Mehrkosten entstehen können:
• Bei Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person entstandene Such-, Rettungs- und Transportkosten und Rückreisekosten bei medizinischer Notwendigkeit (je nach Versicherer kann dies auch auf Kundenwunsch geschehen).
• Wenn die gebuchte Unterkunft unbewohnbar ist
• Ausfall des gebuchten Transportmittels aufgrund einer Panne oder Unfall
• Dokumentendiebstahl
• Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters
Zum Teil gewähren Versicherer auch Versicherungsschutz für die Kosten einer Ersatzreise. Dieser Versicherungsschutz besteht bei Reiseabbruch wegen Krankheit oder Unfall der versicherten Person.
Versichert sind die Folgen von Missgeschicken mit dem Reisegepäck wie Diebstahl, Beraubung, Verlust oder Beschädigung während der Reise . Unter diesen Umständen sind die Kosten für den Ersatz versichert.
Hinweis: Hausratversicherungen bieten je nach Vertragsausgestaltung ebenfalls Versicherungsschutz für Reisegepäck. Dieser ist aber traditionellerweise weniger weitreichend als die Reisegepäckversicherung. Es gibt aber Versicherer, die bereits in der Hausratversicherung einen umfassenden Schutz bieten. Entsprechend ist in ihren Angeboten zur Gepäckversicherung das Reisegepäck nicht eingeschlossen.
Die Pannenhilfe im Rahmen der Fahrzeugassistance gilt für Fahrzeuge, die auf die versicherte Person eingelöst sind oder durch diese benützt werden. Der Versicherungsschutz umfasst also nicht nur die eigenen Fahrzeuge, sondern auch andere benutzte Fahrzeuge (z. B. Leihfahrzeuge). Versichert sind in der Regel Personenwagen, Motorräder und Wohnmotorwagen. Bestimmte Versicherer schliessen auch Lieferwagen oder Kleinbusse bis 3 500 kg ein.
Versichert sind folgende Ereignisse
• Ausfall/ Beschädigung
• Kollision
• Panne
• Diebstahl
• Feuer oder Elementarschadenereignis
Versichert sind folgende Kosten
• Pannenhilfe und Abschleppen
• Fahrzeugbergung
• Standgebühren
• Fahrzeugrückführung
• Schadenfeststellung im Ausland
• Zustellkosten für Ersatzteile im Ausland
• Transport- und Transportmehrkosten
• Mehrkosten für Unterkunft und Verpflegung
Die Reiseversicherungen können als Kurzzeitversicherungen im Zusammenhang mit der Buchung eines einzelnen Reisearrangements abgeschlossen werden. Versicherungsschutz besteht dann nur für die Zeit der gebuchten Reise. Längerfristige Reiseversicherungen mit einer Vertragsdauer von einem Jahr oder mehr bieten als Ergänzung der Haushaltsversicherungen einen permanenten Reiseschutz.