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Eine Rechtsschutzversicherung stellt Ihnen bei Rechtsstreit einen Anwalt zur verfügung. In der Heutigen Zeit können Anwaltskosten rasch untragbar werden. Da kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel.
Unter anderem bietet Diese:
Viele Personen sind sich nicht bewusst, dass Rechtsstreitigkeiten nicht nur teuer sind, sondern meist auch viel Zeit und Nerven kosten. In Rechtsstreitigkeiten wird oft mit harten Bandagen gestritten. Das ist nicht selten langwierig und teuer. Hier kann die Rechtsschutzversicherung helfen und einen Beitrag leisten- den Versicherten begleiten, die finanzielle Last tragen und einen Anwalt für eine Gerichtsverhandlung zur Verfügung stellen.
• Sie übernimmt die Kosten des Verfahrens und entlastet ihn finanziell.
• Weil der Rechtsstreit durch Rechtsanwälte geführt wird, spart er Zeit und Nerven. Der Versicherte muss sich nicht wegen jeder Behauptung, jedem Einwand und jedem Schreiben der Gegenpartei ärgern oder ängstigen. Sein Rechtsvertreter ist als Puffer zwischengeschaltet und fängt solche Belastungen auf.
Manchmal können die beteiligten Personen in einem klärenden Gespräch einen Einigung finden und so den Konflikt mit verhältnismässig wenig Zeit- und Geldaufwand bereinigen. Manchmal wird für einen solchen Einigungsversuch sogar ein professioneller Streitschlichter beigezogen. Man spricht dann von einer Mediation.
Dank der Privatrechtsschutzversicherung ist der Versicherte jederzeit in der Lage, aktiv einen Prozess zu führen oder sich optimal zu verteidigen. Er kann auf fachkundige Beratung und Unterstützung zählen und muss sich auch keine Sorgen um die Verfahrenskosten machen.
Wie bei der Hausratversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
• Bei der Einzelversicherung ist nur eine Person versichert.
• Bei der Familienversicherung sind alle im gleichen Haushalt lebenden Personen versichert.
Die Versicherten Gefahren
• Schadenersatzrecht
• Patientenrecht
• Versicherungsrecht
• Arbeitsrecht
• Mietrecht
• Übriges Vertragsrecht
• Sachenrecht
• Strafrecht
• Personenrecht
• Familienrecht
• Erbrecht (gesetzliche Erben, letztwillige Verfügungen usw.)
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann als Einzelversicherung oder als Familienversicherung abgeschlossen werden. Weiter ist es möglich, weitere im gleichen Haushalt lebende Personen in die Versicherung einzuschliessen. Diese müssen in der Regel ausdrücklich in der Police erwähnt sein.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Unterstützung und Schutz bei Rechtsstreitigkeiten im Strassenverkehr.
Grundsätzlich gilt die Verkehrsrechtsschutzversicherung für Streitigkeiten, die vor einem Gericht in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein stattfinden.
Die Garantiesumme beträgt in der Regel 250 000 Franken pro Gerichtsfall. Dies ist von Versicherer zu Versicherer verschieden geregelt.
Der Verkehrsrechtsschutz schützt
• Den Halter eines Fahrzeugs
• Den Lenker oder Mitfahrer eines eigenen oder fremden Fahrzeugs
• Sie als Fussgänger
• Sie als Passagier eines öffentlichen oder privaten Verkehrsmittels
Typische Verkehrsrechtstreitigkeiten
• Schadenersatzrecht Streit um gesetzliche Haftpflichtansprüche des Versicherten.
• Versicherungsrecht Streit mit einer Versicherung um Leistungen; z. B. wenn der Versicherte der Meinung ist, dass sein Kaskoversicherer nicht genug bezahlt.
• Strafrecht Prozess wegen fahrlässiger Begehung einer Straftat oder Verletzung von Verkehrsregeln; z. B. Körperverletzung bei Unfall mit Personenschaden. Achtung: Bei vorsätzlich begangenen Delikten besteht kein Versicherungsschutz.
• Ausweisentzug Verteidigung im Verfahren um Entzug des Führerausweises; z. B. wegen zu schnellen Fahrens.
• Versichert sind ausserdem bestimmte vertragsrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr, so etwa Streitigkeiten aus Kauf, Reparaturen, Miete/ Leasing von Fahrzeugen, z. B. Durchsetzen verweigerter Garantieleistungen.
Vermögensbedarf für Rechtsverfahren
Wenn ein versicherter Rechtsfall vorliegt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung den Vermögensbedarf für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Versicherten gegen Dritte.
Eingeschlossen sind beim umfassenden Rechtsschutz in der Regel folgende Leistungen:
• Beratung
• Kosten für ein allfälliges Mediationsverfahren ( Ombudsrichter )
• Anwaltskosten
• Kosten für Expertengutachten in einem Prozess
• Gerichtsgebühren und andere Verfahrenskosten
• Prozessentschädigung an die Gegenpartei
• Vorschuss für eine vom Gericht auferlegte Kaution bis zu einem bestimmten Maximalbetrag (z. B. Strafkaution im Rahmen eines Strafverfahrens)
• Inkassokosten (Betreibungskosten) für Forderungen, die der Versicherte nach Abschluss des Prozesses an die Gegenpartei stellen kann
Beim beschränkten Rechtsschutz besteht die Versicherungsleistung ausschliesslich in der Beratung des Kunden. Je nach Versicherer ist diese Beratung beschränkt (z. B. auf maximal eine Beratung pro Versicherungsjahr oder auf einen bestimmten Maximalbetrag pro Beratung).
Sofortige Anzeigepflicht des Versicherten Der Versicherte darf nicht einfach von sich aus handeln. Wie bei allen anderen Versicherungen muss er den Versicherungsfall dem Versicherer sofort anzeigen.
Einschätzung der Rechtslage durch den Versicherer Der Versicherte muss die notwendigen Auskünfte erteilen und die Beweismittel vorlegen. So können die Juristen des Versicherers eine erste Einschätzung der Rechtslage und der Erfolgsaussichten vornehmen. Danach besprechen der Versicherer und der Versicherte das weitere Vorgehen.
Danach wird das weitere Vorgehen entschieden.
Vergleichsverhandlungen durch den Versicherer Wenn Aussichten auf einen sinnvollen Kompromiss bestehen, wird der Versicherer im Namen des Versicherten Gespräche mit der Gegenpartei aufnehmen und eventuell einen Vergleich abschliessen. Dazu muss der Versicherte dem Versicherer eine Vollmacht erteilen.
Bestellung eines Anwalts zur Prozessführung Gelingt der Vergleich nicht, dann wird entschieden, ob mit Erfolgsaussichten ein Prozess eingeleitet werden soll und ob dafür ein Anwalt eingeschaltet werden muss.